5 Wege zur Höherqualifizierung Ihrer Belegschaft

5 Wege zur Höherqualifizierung Ihrer Belegschaft

Konventionell kann der Prozess der Bestimmung der Qualifikationen von Arbeitnehmern auf Merkmale wie Ausbildung und Berufserfahrung bezogen werden. Am Arbeitsplatz beispielsweise bestehen die Qualifikationseinstufungen für Fachleute, die Arbeitsaufgaben ausführen, aus Noten. Sie werden nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit, dem beruflichen Verdienst und der praktischen und theoretischen Ausbildung vergeben.

Doch wie kann der Arbeitgeber dafür sorgen, dass seine Mitarbeiter ihre Qualifikationen verbessern oder sogar völlig neu eingestuft werden, um beispielsweise in eine andere Abteilung versetzt zu werden? In diesem Artikel stellen wir Ihnen 5 Möglichkeiten vor, wie Sie Ihre Mitarbeiter aufwerten oder umschulen können.

die Feststellung der Notwendigkeit einer Höherstufung oder Umschulung

Der erste Schritt besteht darin, den Bedarf an beruflicher Entwicklung zu ermitteln. Dies sollte sowohl auf Unternehmensebene als auch auf Abteilungsebene geschehen. Dieser Bedarf kann sich ergeben, wenn das Unternehmen plant, neue Anlagen zu errichten oder bestehende Anlagen zu modernisieren. Auch auf Unternehmensebene kann sich der Bedarf an Kompetenzentwicklung aus Plänen ergeben, die Zahl der Arbeitsplätze zu erhöhen oder neue Produkte in die Produktpalette aufzunehmen. Der Bedarf kann auch durch Beurteilungen oder die persönlichen Karriereambitionen eines Mitarbeiters ermittelt werden.

5 Wege der Ausbildung/Upskilling

Die Wahl der richtigen Methode hängt von der Art der Schulung ab, die angeboten werden soll. Wählen Sie auf diese Weise geeignete Schulungsmaterialien, Werkzeuge, Ausrüstungen, Materialien und Einrichtungen aus.

Methoden für die Ausbildung am Arbeitsplatz:

  • Unterweisung: Diese Methode wird in der Regel angewandt, wenn eine Person eine neue Stelle antritt. Auch wenn die Person für die Stelle qualifiziert ist, sollte der Arbeitnehmer dennoch eingewiesen werden, da das neue Unternehmen seine eigenen Besonderheiten hat.
  • Rotation: Der regelmäßige Wechsel der Arbeitnehmer von einem Arbeitsplatz zum anderen. Der schrittweise Erwerb neuer Kenntnisse und Fähigkeiten erfolgt ohne Unterbrechung der Hauptproduktionsaufgaben. Der Einzelne lernt effektiv die Besonderheiten und Feinheiten der Arbeitsabläufe innerhalb der Unternehmensstruktur.
  • Beurteilungen: Diese Methode wird angewandt, wenn eine Person auf eine Führungsposition in der Einheit, in der sie Produktionsaufgaben wahrnimmt, vorbereitet wird. Auf diese Weise werden die Managementfähigkeiten schrittweise verbessert. Die Wirksamkeit dieser Methode besteht darin, dass die Person mit den Abläufen der Geschäftseinheit vertraut wird, während sie in eine Führungsposition aufsteigt.
  • Coaching: Ein langwieriger Prozess zum Aufbau einer langfristigen Beziehung zwischen Mentor und Mentee. Diese Methode ist effizient, wenn selbst qualifizierte Arbeitnehmer viel spezifisches Wissen benötigen, um sich anzupassen. Dies kann in komplexen und hochtechnologischen Branchen wichtig sein.
  • Projektteams: An realen Projekten sind Menschen beteiligt, die nicht über ausreichende Fähigkeiten und Kenntnisse verfügen, um alle Aufgaben des Projekts zu bewältigen. Durch Zusammenarbeit und Delegation findet interaktives Lernen und der Erwerb der erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse statt

Die aufgeführten Methoden sind in einem bestimmten Unternehmen anwendbar und leicht umzusetzen. Sie sind hauptsächlich praktischer Natur und bedürfen kaum einer theoretischen Vertiefung außerhalb des Unternehmens.

Zum Mitnehmen

Es ist nicht schwierig, einen Mitarbeiter umzuschulen oder weiterzubilden. Es kommt nur darauf an, den richtigen Zeitpunkt zu erkennen und eine geeignete Methode zu wählen. Natürlich spielt die Bereitschaft des Arbeitnehmers eine wichtige Rolle, denn wenn der Arbeitnehmer nicht bereit ist, eine Umschulung oder Höherqualifizierung anzustreben, macht es aus betriebswirtschaftlicher Sicht keinen Sinn, den Arbeitnehmer zu schulen und höher zu qualifizieren. Aus diesem Grund ist ein Gespräch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer unumgänglich, wenn eine Umschulung oder Weiterbildung ansteht. Ebenso sollten solche Maßnahmen am besten im Arbeitsvertrag vereinbart werden.

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